Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen

§ 1 Geltungsbereich
Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Vereinbarungen zwischen der Firma nexxMedia GmbH und ihren Kunden bezüglich der nexxTrack-Services in der zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses oder der vertraglichen Bestätigung aktuellen Fassung. Unsere AGB gelten ausschließlich.

§ 2 Vertragspartner
nexxTrack® ist eine Marke der

nexxMedia GmbH
Rheinstr. 2a
56068 Koblenz

Tel.: +49 261 973 52329
Fax: +49 261 973 52323

Registergericht: Amtsgericht Koblenz
HRB 26591

Der Vertrag kommt mit der nexxMedia GmbH (im Folgenden „Auftragnehmerin“ genannt) zustande.

§3 Änderung der AGB
(1) Die Auftragnehmerin behält sich vor, diese AGB jederzeit und ohne Angabe von Gründen mit Wirkung für die Zukunft zu ändern.
(2) Für den Fall, dass ein Dauerschuldverhältnis besteht, gelten die nachfolgenden Regelungen:
Die Auftragnehmerin wird dem Kunden die geänderten AGB per E-Mail mitteilen oder im Kundenportal veröffentlichen.
Bei Änderungen zu Ungunsten des Kunden kann der Kunde den Änderungen widersprechen. Die Änderungen der AGB gelten als vom Kunden genehmigt, wenn der Kunde den Änderungen nicht innerhalb von sechs Wochen nach Erhalt der Änderungsinformation in Textform widerspricht.
Die Auftragnehmerin wird in der Änderungs-Mitteilung auf die Widerspruchsmöglichkeit und die Bedeutung der Sechswochenfrist hinweisen. Übt der Kunde das Widerspruchsrecht aus, gelten die Änderungen der AGB als abgelehnt und das Dauerschuldverhältnis wird mit seinem ursprünglichen Inhalt unter Zugrundelegung der ursprünglichen AGB fortgesetzt.
Das Recht, das Dauerschuldverhältnis gemäß den vereinbarten Kündigungsfristen oder diesen AGB zu kündigen, bleibt davon unberührt.
(3) Die Auftragnehmerin behält sich darüber hinaus vor, die AGB zu ändern, wenn die Änderung rein technisch oder prozessual bedingt ist, es sei denn, die Änderungen haben wesentliche Auswirkungen auf den Kunden.
(4) Weiterhin können die AGB geändert werden, wenn zusätzliche oder neue Dienstleistungen oder Dienste eingeführt werden, die einer Leistungsbeschreibung in den AGB bedürfen, es sei denn, dass das bisherige Nutzungsverhältnis nachteilig für den Kunden verändert wird. Die Mitteilungspflicht der Auftragnehmerin gilt gemäß § 3 Absatz 2 AGB.

§ 4 Bestellung
(1) Mit der Bestellung erklärt der Kunde verbindlich, die bestellte Ware oder Dienstleistung beziehen zu wollen. Die Auftragnehmerin ist berechtigt, das in der Bestellung enthaltene Vertragsangebot innerhalb von zwei Wochen nach Eingang anzunehmen. Die Annahme wird entweder durch Auftragsbestätigung oder durch Zurverfügungstellung des Service an den Kunden erklärt.
(2) Bei Bestellungen auf elektronischem Wege wird die nexxMedia GmbH zunächst den Zugang der Bestellung unverzüglich bestätigen. Diese Zugangsbestätigung stellt keine verbindliche Annahme der Bestellung dar. Die Zugangsbestätigung kann aber mit der Annahmeerklärung verbunden werden.
(3) Die Vertragsvereinbarungen einschließlich dieser AGB können jederzeit im Kundenkonto eingesehen werden.

§ 5 Vergütung und allgemeine Zahlungsbedingungen
(1) Die Preise gelten, wenn nicht anders vereinbart, ab Sitz der Auftragnehmerin, im Falle der Lieferung zuzüglich einer Versandkostenpauschale.
(2) Skonti werden nicht gewährt, es sei denn sie wurden ausdrücklich eingeräumt. Die Zahlung unter Berücksichtigung von nicht vereinbarten Skonti gilt nur als Teilzahlung. Entgelte gelten als bezahlt, wenn die Auftragnehmerin über den vollständigen Betrag uneingeschränkt verfügen kann.
(3) Alle Preise sind Bruttopreise inklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
(4) Zahlungen an Vertreter der Auftragnehmerin dürfen nur gegen Vorlage einer schriftlichen Inkasso-Vollmacht erfolgen.
(5) Die Zahlungen erfolgen per Lastschrift ohne jeden Abzug bei Rechnungserhalt und der gesetzlich vorgeschriebenen Ankündigung. Dies gilt auch für Waren oder Dienstleistungen, die in Verbindung mit dem Vertrag übernommen oder in Anspruch genommen werden, wie z.B. die Montage oder Demontage der Hardware oder etwaige Nachlieferungen. Für Überweisungen bedarf es einer Sondervereinbarung in Textform.
(6) Die Nichteinhaltung der vereinbarten Zahlungsbedingungen sowie Umstände, die uns erst nach Vertragsschluss bekannt werden und befürchten lassen, dass der Kunde nicht rechtzeitig bezahlen wird, berechtigt uns, sofortige Sicherheitsleistung für alle Forderungen aus dem Vertrag ohne Rücksicht auf Fälligkeit zu verlangen, wenn der Kunde Unternehmer ist. Bis zur Lieferung oder Bereitstellung der Sicherheit können wir die Servicedienstleistungen und die Arbeiten am Liefergegenstand einstellen.
(7) Es wird zu jedem Zahlungsvorgang eine elektronische Rechnung im gesicherten Kundenservicebereich zur Verfügung gestellt. Der Rechnungsversand per E-Mail erfolgt kostenfrei.
(8) Sofern der Kunde einen Rechnungsversand per Post wünscht, kann hierfür ein Entgelt in Höhe von EUR 1,50 in Rechnung gestellt werden.
(9) Vom 30. Tag ab Rechnungsdatum werden Verzugszinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz der EZB berechnet und die gesetzliche Verzugspauschale in Höhe von 40 Euro fällig (§ 288 Abs. 5 Satz 1, 2 BGB). Dies gilt nicht, wenn der Kunde Verbraucher ist. Die Geltendmachung eines der Auftragnehmerin aus dem Zahlungsverzug entstandenen höheren Schadens wird nicht ausgeschlossen.
(10) Sollten Einziehungen rückgebucht oder Rechnungen nicht bezahlt werden, ist die Auftragnehmerin berechtigt, ihre Leistungen sofort ohne Mahnung einzustellen, sofern es sich bei dem Kunden nicht um einen Verbraucher handelt.
(11) Der Kunde willigt ein, dass die Auftragnehmerin von der für seinen Wohnsitz zuständigen SCHUFA-Gesellschaft (Schutzgemeinschaft für allgemeine Kreditsicherung) Auskünfte über ihn einholt. Unabhängig davon kann die Auftragnehmerin Daten, über eine nicht vertragsgemäße Abwicklung der SCHUFA melden (z. B. Kündigung wegen offener Forderung, Beantragung Mahnbescheid bei unbestrittener Forderung, Zwangsvollstreckungsmaßnahmen). Diese Meldungen dürfen nach dem Bundesdatenschutzgesetz nur erfolgen, soweit dies nach der Abwägung aller betroffenen Interessen zulässig ist.
Die SCHUFA speichert und übermittelt die Daten an ihre Vertragspartner im EU-Binnenmarkt, um diesen Informationen zur Beurteilung der Kreditwürdigkeit von natürlichen Personen zu geben. Vertragspartner der SCHUFA sind vor allem Kreditinstitute sowie Kreditkarten- und Leasinggesellschaften. Daneben erteilt die SCHUFA auch Auskünfte an Handels-, Telekommunikations- und sonstige Unternehmen, die Leistungen und Lieferungen gegen Kredit gewähren.
Die SCHUFA stellt personenbezogene Daten nur zur Verfügung, wenn ein berechtigtes Interesse hieran im Einzelfall glaubhaft dargelegt wird. Zur Schuldnerermittlung gibt die SCHUFA Adressdaten bekannt. Bei der Erteilung von Auskünften kann die SCHUFA ihren Vertragspartnern ergänzend einen aus ihrem Datenbestand errechneten Wahrscheinlichkeitswert zur Beurteilung des Kreditrisikos mitteilen (Score-Verfahren). Der Kunde kann Auskunft bei der SCHUFA über die ihn betreffenden gespeicherten Daten erhalten.
Weitere Informationen über das SCHUFA-Auskunft- und Score-Verfahren enthält ein Merkblatt, das auf Wunsch zur Verfügung gestellt wird. Die Adresse der SCHUFA lautet: SCHUFA HOLDING AG, Verbraucherservice, Postfach 102566, 44725 Bochum.

§ 6 SEPA-Basislastschriftmandat
(1) Der Kunde ermächtigt die Firma nexxMedia GmbH widerruflich, die Rechnungsbeträge im Basislastschriftverfahren von dem Konto gemäß SEPA-Basislastschriftmandat abzubuchen. Für Zahlungen per Überweisung bedarf es einer Sondervereinbarung in Textform.
(2) Sollte die Abbuchung nicht möglich sein, haftet der Kunde für den dadurch entstehenden Aufwand und Schaden. Im Falle einer Rückbuchung ist der Auftragnehmer berechtigt, unverzüglich das Online-Portal zu schließen. Sollte innerhalb von 30 Tagen kein Zahlungseingang erfolgen, kann der Vertrag von der Auftragnehmerin gekündigt werden.

§ 7 Pflichten des Kunden
(1) Der Kunde sichert zu, dass alle Daten, die der Kunde übermittelt, vollständig und richtig sind. Sofern sich die Daten des Kunden ändern, insbesondere Name, Anschrift, Gesellschaftsform, Inhaberschaft, E-Mail-Adresse, Telefonnummer oder Bankdaten, ist der Kunde verpflichtet, dies der Auftragnehmerin unverzüglich durch Änderung der Angaben im Kundenkonto oder E-Mail mitzuteilen.
(2) Die Auftragnehmerin ist berechtigt, alle für das jeweilige Vertragsverhältnis relevanten Informationen und Willenserklärungen, an die von dem Kunden genannte E-Mail-Adresse zu versenden. Der Kunde sichert zu, diese regelmäßig auf neue Nachrichten zu überprüfen. Der Kunde hat dafür Sorge zu tragen, dass die von ihm angegebene E-Mail-Adresse ab dem Zeitpunkt der Angabe erreichbar ist und nicht aufgrund von Weiterleitung, Stilllegung oder Überfüllung ein Empfang von E-Mail-Nachrichten ausgeschlossen ist.
(3) Die Auftragnehmerin ist berechtigt, Kunden, die unrichtige oder fehlerhafte Adressdaten übermitteln, mit sofortiger Wirkung und ohne Vorankündigung von der Nutzung auszuschließen. Die Fehlerhaftigkeit der Angaben wird vermutet, wenn eine an den Kunden gerichtete E-Mail dreimal hintereinander nicht zustellbar ist.
(4) Der Kunde verwaltet seine Passwörter und sonstige Zugangsdaten gewissenhaft und achtet darauf, sie geheim zu halten. Er ist gehalten, seine Passwörter regelmäßig zu ändern, soweit sie ihm zugeteilt werden wird er sie unverzüglich ändern. Besteht die Vermutung eines Verlustes des Passwortes, oder dass ein unberechtigter Dritter Kenntnis hiervon erlangt haben könnte, muss der Kunde das Passwort unverzüglich ändern. Besteht die Vermutung, dass ein unberechtigter Dritter das Kundenkonto benutzt, ist der Kunde verpflichtet, die Auftragnehmerin unverzüglich in Textform darüber zu informieren. Die Auftragnehmerin wird den Zugang des Kunden zum passwortgeschützten Bereich unverzüglich nach Eingang der Mitteilung sperren und neue Zugangsdaten generieren.
(5) Der Kunde ist verpflichtet, alle Leistungen zu zahlen, die durch einen Missbrauch der Passwörter durch Dritte oder die Nutzung der Passwörter durch Dritte veranlasst wird, soweit er dies zu vertreten hat.
(6) Der Kunde verpflichtet sich, die Nutzung der ihm zur Verfügung gestellten Ressourcen so zu gestalten, dass die Sicherheit und/oder Verfügbarkeit und/oder Systemintegrität und/oder Verfügbarkeit der Systeme nicht beeinträchtigt wird.
(7) Soweit die Fahrzeuge des Vertragspartners, in die ein GPS gestütztes Ortungssystem installiert worden ist, von Dritten genutzt wird, beachtet der Vertragspartner die gesetzlichen Datenschutzbestimmungen. Die Auftragnehmerin übernimmt gegenüber dem Vertragspartner oder einem Dritten keinerlei Haftung für etwaige Verletzungen des Datenschutzes. Sollte die Auftragnehmerin von Dritten wegen Verletzungen des Datenschutzes in Anspruch genommen werden, wird sie ausdrücklich vom Vertragspartner freigestellt.
(8) Die Auftragnehmerin ist berechtigt, Systeme oder Zugänge zu sperren, wenn gegen die vorgenannten Verpflichtungen durch den Kunden oder einen Dritten verstoßen wird.

§ 8 Allgemeine Haftungsbeschränkungen
(1) Wir haften unbeschränkt für die fahrlässige Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, sowie bei fahrlässig verursachten Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit. Wir haften auch unbeschränkt bei Schäden, die auf Vorsatz und grober Fahrlässigkeit beruhen. Dasselbe gilt für Pflichtverletzungen durch unsere gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen.
(2) Im Übrigen haften wir nicht für leicht fahrlässige Verletzungen unwesentlicher Vertragspflichten. Im Fall der leicht fahrlässigen Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die Ersatzpflicht begrenzt auf die bei Vertragsschluss vorhersehbaren und vertragstypischen Schäden. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung den Vertrag prägt und auf die der Kunde vertrauen darf. Ansprüche des Kunden aus dem Produkthaftungsgesetz und anderen verschuldensunabhängigen Haftungstatbeständen bleiben unberührt.

§ 9 Streitbeilegung
(1) Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit: Die Plattform finden Sie unter https://ec.europa.eu/consumers/odr. Unsere E-Mail-Adresse lautet: .
(2) Wir sind nicht bereit oder verpflichtet, an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.

I. Liefervertrag

Die folgenden Regelungen gelten für Vereinbarungen über die Lieferung von Hardware. Telematik-Systeme werden von uns zum Kauf, als Abonnement oder zur Miete angeboten. Unsere Angebote sind freibleibend. Technische Änderungen bleiben im Rahmen des Zumutbaren vorbehalten. Maße, Gewichte, Abbildungen und Zeichnungen sowie die in Prospekten und Katalogen enthaltenen Angaben und Abbildungen sind nur verbindlich, wenn dies ausdrücklich in Textform vereinbart ist.

§ 1 Lieferfrist

(1) Lieferfristen sind nur bindend, wenn sie von uns ausdrücklich als bindend bezeichnet und in Textform bestätigt werden. Die Lieferfrist beginnt mit der Absendung der Auftragsbestätigung. Die Lieferfrist ist eingehalten, wenn bis zu ihrem Ablauf die Versandbereitschaft mitgeteilt ist oder der Liefergegenstand das Werk verlassen hat.
(2) Ist die Nichteinhaltung der Lieferzeit auf höhere Gewalt, auf Arbeitskämpfe oder sonstige Ereignisse, die außerhalb des Einflussbereiches der Auftragnehmerin liegen, zurückzuführen so verlängert sich die Lieferzeit angemessen. Die Auftragnehmerin wird dem Besteller den Beginn und das Ende derartiger Umstände baldmöglichst mitteilen.
(3) Die Lieferpflicht steht unter dem Vorbehalt der richtigen und rechtzeitigen Selbstbelieferung durch unsere Zulieferer, wenn wir bei zuverlässigen Lieferanten deckungsgleiche Bestellungen aufgegeben haben. Werden wir in diesem Fall selbst nicht beliefert, sind wir dazu berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Wir sind dazu verpflichtet, den Besteller unverzüglich über die Nichtverfügbarkeit der Leistung zu benachrichtigen und werden jede schon erbrachte Gegenleistung unverzüglich erstatten.

§ 2 Vergütung und Zahlungsbedingungen

(1) Der Kaufpreis für ein Telematik-Gerät beträgt EUR 199,95.
(2) Der Rechnungsbetrag wird mit der Annahme des Angebots fällig. Die Lieferung erfolgt erst nach dem Zahlungseingang. Lieferfristen werden durch die Nichtzahlung trotz Rechnungslegung unterbrochen, es sei denn, es wurde etwas anderes vereinbart.
(3) Einwendungen gegen die von der Auftragnehmerin gestellten Abrechnungen müssen unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 30 Tagen nach Rechnungsdatum bei der Auftragnehmerin in Textform erhoben werden.
(4) Die Nichteinhaltung der vereinbarten Zahlungsbedingungen sowie Umstände, die uns erst nach Vertragsschluss bekannt werden und befürchten lassen, dass der Kunde nicht rechtzeitig bezahlen wird, berechtigt uns, sofortige Sicherheitsleistung für alle Forderungen aus dem Vertrag ohne Rücksicht auf Fälligkeit zu verlangen, wenn der Kunde Unternehmer ist. Bis zur Lieferung oder Bereitstellung der Sicherheit können wir die Servicedienstleistungen und die Arbeiten am Liefergegenstand einstellen.

§ 3 Preisänderungen

Preisänderungen sind zulässig, wenn zwischen Vertragsschluss und vereinbartem Liefertermin (auch bei Teillieferungen und erteilten Abschlagsrechnungen) mehr als sechs Monate liegen. Die Voraussetzung für eine Preisänderung ist, dass die Auftragnehmerin selbst die Telematik-Geräte zu einem geänderten Preis bezieht, etwa weil das zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses üblicherweise gelieferte Gerät nicht mehr verfügbar ist und alternative Geräte zu demselben Preis nicht erhältlich sind. Dem Kunden wird in diesem Fall das Recht eingeräumt, den Vertrag innerhalb einer Frist von vier Wochen zu kündigen. Die Frist beginnt mit dem Zugang der Mitteilung über die Preisänderung beim Kunden.

§ 4 Verpackung und Versand

(1) Verpackungen werden Eigentum des Bestellers und von uns berechnet. Porto- und Verpackungs-spesen werden gesondert in Rechnung gestellt. Die Wahl der Versandart erfolgt nach bestem Ermessen.
(2) Bei Transportschäden hat der Kunde ohne schuldhaftes Verzögern den Spediteur/Frachtführer zu informieren und uns zu benachrichtigen. Mit der Übergabe der Ware an den Spediteur/Frachtführer oder der sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Person oder Anstalt geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware auf den Kunden über. Dies gilt bei Kunden, die Verbraucher sind nur dann, wenn der Kunde den Spediteur, den Frachtführer oder die sonst zur Ausführung der Versendung bestimmte Person oder Anstalt mit der Ausführung beauftragt hat und der Auftragnehmer dem Kunden diese Person oder Anstalt nicht zuvor benannt hat.
(3) Der Übergabe steht es gleich, wenn der Kunde im Verzug der Annahme ist.
(4) Versicherungen gegen Transportschäden erfolgen nur auf Verlangen und Kosten des Kunden.

§ 5 Technikerleistungen

(1) Der Kunde kann eine Installation der bestellten Hardware durch die Auftragnehmerin beauftragen. Die Kosten hierfür betragen EUR 139,95 €, wenn nichts anderes vereinbart ist. Der Kunde erhält per E-Mail eine Bestätigung, in der alle beauftragten Positionen zusammengefasst werden. Nach der Bestätigung wird mit dem Kunden ein verbindlicher Technikertermin vereinbart.
(2) Der Technikertermin wird dem Kunden per E-Mail mitgeteilt. Erst durch die Bestätigung in Textform wird der Termin verbindlich. Sollte der Kunde oder ein Beauftragter bei einem vereinbarten und bestätigten Termin nicht vor Ort sein, um dem Techniker die Fahrzeuge oder die Fahrzeugschlüssel zur Verfügung zu stellen oder sollte der Techniker anderweitig daran gehindert werden, die vereinbarten Arbeiten durchzuführen, wird der Termin als storniert angesehen. Die Auftragnehmerin wird die Anreisekosten und den zeitlichen Aufwand in Rechnung stellten. Es obliegt dem Kunden, einen neuen Termin zu vereinbaren. Terminverschiebungen sind grundsätzlich nur in Textform gültig.
(3) Die von der Auftragnehmerin auftragsgemäß gelieferte und installierte Hardware wird der Kunde unverzüglich testen. Der Kunde ist bei Montageende und vertragsgemäßer Funktion der Systeme zur Abnahme verpflichtet. Verweigert der Kunde die Abnahme, hat er der Auftragnehmerin unverzüglich, spätestens aber innerhalb von 12 Werktagen nach der Installation konkrete Fehler mit genauer Beschreibung in einem Fehlerprotokoll zu melden. Geht innerhalb des genannten Zeitraumes weder eine Abnahmeerklärung noch eine Fehlermeldung bei der Auftragnehmerin ein, gilt die Leistung als abgenommen. Bei unwesentlichen Mängeln darf der Kunde die Abnahme nicht verweigern.

§ 6 Gewährleistung

(1) Die Auftragnehmerin haftet bei Kaufverträgen für die Dauer der Gewährleistungsfrist bzw. bei Abonnement und Miete für die Dauer der Vertragslaufzeit für die Funktionstauglichkeit der Hardware und des Systems. Sollten Störungen auftreten, werden diese von der Auftragnehmerin auf eigene Kosten beseitigt. Dies gilt jedoch nur, wenn die Störungen während eines ordnungsgemäßen Betriebs aufgetreten sind. Sollten die Beeinträchtigungen des Systems auf die im Fahrzeug verbaute Hardware zurückzuführen sein, werden die Störungen vor Ort, gegebenenfalls durch den Austausch der Hardware behoben (FULL-SERVICE-VOR-ORT), sofern eine entsprechende Vereinbarung getroffen wurde. Andernfalls muss das Gerät für die Überprüfung zur Verfügung gestellt werden.
(2) Sollte der Techniker vor Ort feststellen, dass Manipulationen oder Fremdeinflüsse, wie z.B. der Ausfall einer Sicherung des Fahrzeuges, zum Ausfall des Systems oder zu einer Störung geführt haben, haftet die Auftragnehmerin nicht. Der Techniker vor Ort wird einen entsprechenden Nachweis erbringen und der Aufwand wird dem Vertragspartner berechnet.
(3) Für Sachmängel, die durch ungeeignete oder unsachgemäße Verwendung, fehlerhafte Montage bzw. Inbetriebsetzung durch den Kunden oder Dritte, übliche Abnutzung, fehlerhafte oder nachlässige Behandlung entstehen oder durch die Übertragung von Softwarefehlern anderer Programme oder die Infizierung von Viren, Trojanern oder anderen Störungen, wie der Betrieb der Gegenstände mit falscher Stromart oder Spannung sowie Anschluss an ungeeigneten Stromquellen, netzbedingten Überspannungen, Feuchtigkeit, falscher oder fehlender Programm-Software und/oder Verarbeitungsdaten, auf die die Auftragnehmerin keinen Einfluss hat, stehen wir ebenso wenig ein, wie für die Folgen unsachgemäßer und ohne unsere Einwilligung vorgenommener Änderungen oder Instandsetzungsarbeiten des Kunden oder Dritter. Gleiches gilt für Mängel, die den Wert oder die Tauglichkeit der Ware nur unerheblich mindern.
(4) Die Entnahme der SIM-Karte aus dem Endgerät oder die Verwendung für andere Zwecke ist dem Kunden während der gesamten Vertragslaufzeit untersagt. Zum Schutz der Karte befindet sich auf dem Gerät ein Siegel. Sollte dieses entfernt oder zerstört bzw. die SIM-Karte entfernt sein, besteht kein Anspruch auf Gewährleistung. Stellt der Kunde selber den Verlust der Karte oder des Siegels fest, ist er gehalten, dieses unverzüglich der Auftragnehmerin in Textform anzuzeigen. Alle entstandenen Schäden, die durch die unerlaubte Nutzung verursacht werden sowie der Aufwand zur Behebung des Mangels sind vom Kunden zu tragen.
(5) Im Falle eines Handelsgeschäfts nach § 377 HGB muss der Kunde uns offensichtliche Mängel sofort, spätestens innerhalb einer Frist von zwei Wochen ab Empfang der Ware in Textform anzeigen; anderenfalls ist die Geltendmachung des Gewährleistungsanspruches ausgeschlossen. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung. Den Kunden trifft die volle Beweislast für sämtliche Anspruchsvoraussetzungen, insbesondere für den Mangel selbst, für den Zeitpunkt der Feststellung des Mangels und für die Rechtzeitigkeit der Mängelrüge. Dies gilt nicht, wenn die Auftragnehmerin den Mangel arglistig verschwiegen hat.
(6) Andere gerügte Sachmängel sind uns zunächst unverzüglich nach dem Auftreten anzuzeigen. Uns ist Gelegenheit zu geben, den gerügten Mangel festzustellen. Wenn der Kunde diesen Verpflichtungen nicht nachkommt oder ohne unsere Zustimmung Änderungen an der bereits beanstandeten Ware vornimmt, verliert er etwaige Ansprüche.
(7) Für Mängel der Ware leistet die Auftragnehmerin zunächst nach ihrer Wahl Gewähr durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung. Ist der Kunde Verbraucher, steht ihm dieses Wahlrecht zu. Die Gewährleistungsfrist bei Kaufverträgen beträgt ein Jahr ab Lieferung, wenn der Kunde Unternehmer ist, sofern nicht ausdrücklich und in Textform eine längere Frist vereinbart wurde. Bezüglich Schadensersatzansprüchen ist I. § 7 Abs. 2 AGB zu beachten. Ein Anspruch auf Nacherfüllung besteht nicht, wenn uns der Mangel nicht rechtzeitig angezeigt wurde. (I. § 5 Absatz 3 AGB).
(8) Schlägt die Nacherfüllung fehl, kann der Kunde grundsätzlich nach seiner Wahl Herabsetzung der Vergütung (Minderung) oder Rückgängigmachung des Vertrages (Rücktritt) verlangen. Bei einer nur geringfügigen Vertragswidrigkeit, insbesondere bei nur geringfügigen Mängeln, steht dem Kunden jedoch kein Rücktrittsrecht zu.
(9) Will der Kunde wegen eines Rechts- oder Sachmangels nach gescheiterter Nacherfüllung den Rücktritt vom Vertrag, steht ihm daneben kein Schadenersatzanspruch wegen des Mangels zu.
(10) Will der Kunde nach gescheiterter Nacherfüllung Schadenersatz, verbleibt die Ware beim Kunden, wenn ihm dies zumutbar ist. Der Schadenersatz beschränkt sich auf die Differenz zwischen Kaufpreis und Wert der mangelhaften Sache. Das gilt nicht, wenn die Auftragnehmerin die Vertragsverletzung arglistig verschwiegen hat.

§ 7 Haftungsbeschränkungen

(1) Die Auftragnehmerin haftet nicht bei Diebstahlsfällen, obwohl ein GPS-Ortungsgerät vorhanden ist. Die Ortungsmöglichkeit kann durch Störsender (sog. Jammer) unterbunden werden. GPS-Ortungsgeräte bieten deshalb nur einen gewissen Diebstahlschutz. Dies gilt aber auch für den Fall, dass das Gerät ausgefallen sein sollte, der Datenverkehr unterbrochen oder die Daten nicht verarbeitet wurden.
(2) Schadensersatzansprüche des Kunden wegen eines Mangels an einer gekauften Ware, die keinem der Fälle unbeschränkter Haftung nach § 8 Abs. 1 AGB und keinem verschuldensunabhängigen Haftungstatbestand unterfallen, verjähren nach 1 Jahr ab Ablieferung der Ware. Dies gilt nicht, wenn der Auftragnehmerin Arglist vorwerfbar oder der Kunde Verbraucher ist. Verbrauchern stehen die Gewährleistungsrechte für 2 Jahre ab der
Ablieferung zu.
(3) Im Übrigen gelten die Allgemeinen Haftungsbeschränkungen aus § 8 AGB.

§ 8 Eigentumsvorbehalt

Im Falle eines Kaufvertrags behält sich die Auftragnehmerin das Eigentum an der Ware bis zur vollständigen Begleichung aller Forderungen aus einer laufenden Geschäftsbeziehung, gleich aus welchem Rechtsgrund sie entstanden sind, vor. Ist der Käufer Verbraucher, wird er mit der vollständigen Bezahlung der Ware Eigentümer. Der Kunde ist verpflichtet, die Ware pfleglich zu behandeln.

§ 9 Pflichten des Kunden

(1) Die Ware ist so zu nutzen, wie jeder verständige Nutzer damit umgehen würde. Im Falle eines Mietvertrages bzw. Abonnements ist der Kunde verpflichtet, die Hardware vor Überanspruchung in jeder Weise zu schützen, für sachgerechte Wartung und Pflege der Geräte Sorge zu tragen und unverzüglich die Auftragnehmerin zu benachrichtigen, wenn sich durch Beschädigungen des GPS-Gerätes bzw. etwaiger zusätzlicher Module oder Funktionsstörungen die Notwendigkeit von Reparaturen ergibt.
(2) Im Falle eines Mietvertrages oder eines Abonnements ist der Kunde verpflichtet, nach Beendigung des Vertrages unverzüglich die Hardware in gesäubertem und einwandfreiem Zustand an die Auftragnehmerin zurückzugeben.
(3) Der Kunde ist nicht berechtigt, Rechte aus diesem Vertrag auf einen Dritten zu übertragen. Er ist jedoch berechtigt, Dritten die Nutzung zu gestatten, wobei er Vertragspartner bleibt.
(4) Bei der Verwendung des Online-Portals gelten über unsere Bedingungen hinaus die besonderen Lizenz- und sonstigen Bedingungen des jeweiligen Herstellers, Hosting-Betreibers und Rechenzentrums. Mit der Nutzung erkennt der Kunde deren Geltung ausdrücklich an. Die Auftragnehmerin kann für Fehler, Defekte oder Probleme, die durch das Data-Hosting entstehen, nicht haftbar gemacht werden.

II. Telematik-Service

Die folgenden Regelungen gelten für die Serviceleistungen, die verbunden mit der Lieferung eines Telematik-Systems erbracht werden. Mit der ausgelieferten Hardware stellt die Auftragnehmerin dem Kunden entsprechend des abgeschlossenen Vertrages und im Zusammenhang mit dem installierten Telematik-System entgeltlich diverse Servicedienstleistungen zur Verfügung, wie den Datentransfer über ein Mobilfunknetz, das Data-Hosting, Darstellungen und Dokumentationen in einem Online-Portal mit elektronischen Karten, Updates, Beratung und Support sowie aufgrund einer Sondervereinbarung den Austausch der Hardware (optional). Einige Leistungen werden von Drittanbietern, wie z.B. Mobilfunkanbieter, erbracht. Die Wahl des Drittanbieters obliegt allein der Auftragnehmerin.

§ 1 Umfang der Servicedienstleistung

(1) Die Auftragnehmerin erbringt alle Lieferungen und Serviceleistungen auf Grundlage dieser Geschäftsbedingungen. Soweit Drittanbieter Teilleistungen erbringen, gelten deren AGB, auf die hier Bezug genommen wird, wie Telekom Deutschland GmbH, Vodafone GmbH, Telefónica Germany GmbH & Co. OHG.
(2) Die folgenden Bedingungen gelten auch für alle künftigen Dienstleistungen, auch wenn sie nicht noch einmal ausdrücklich vereinbart werden, es sei denn der Kunde ist Verbraucher.
(3) Abweichende Bedingungen des Kunden, die die Auftragnehmerin nicht ausdrücklich anerkennt, sind für uns unverbindlich, auch wenn wir ihnen nicht ausdrücklich widersprechen; es sei denn, wir haben diesen ausdrücklich in Textform zugestimmt.
(4) Der Umfang der Dienstleistung und deren Vergütung werden in dem jeweiligen Dienstleistungsangebot festgelegt. Hierzu gehört ebenfalls die Bereitstellung der weiteren gewählten Zusatzoptionen (z. B. der Anschluss von Nebenaggregaten, das Roaming, die Nutzung der Apps, etc.). Die Dienstleistung setzt den ordnungsgemäßen Anschluss der Hardware voraus.
(5) Wenn die Hardware (GPS/GNSS-Gerät sowie etwaige Peripheriegeräte) nicht von uns installiert wird, wird die Serviceleistung zwei Tage nach dem Versand der Ware zur Verfügung gestellt. Die Installation der Hardware erfordert eine sofortige Verbindung mit dem Server.
(6) Die Berechnung der Servicepauschale erfolgt unabhängig von der Installation, spätestens eine Woche nach Versanddatum, da wir keinen Einfluss auf diese haben und nicht wissen, wann die Installation der Hardware stattfindet.
(7) Die Servicedienstleistung erfolgt grundsätzlich national. Sollten die Ortungsdienste und der damit verbundene Datenverkehr international gewünscht werden, bedarf es einer gesonderten Bestellung des Kunden, die mit der Zahlung einer gesonderten Servicepauschale verbunden ist. Sollten sich die Fahrzeuge ohne eine solche Vereinbarung international bewegen, besteht kein Anspruch auf Serviceleistungen und den damit verbundenen Datentransfer.

§ 2 Dauer des Vertrages / Kündigung / Rückgabe / Löschung der Daten

(1) Soweit vertraglich nichts anderes vereinbart wurde, werden die Verträge auf unbefristete Zeit abgeschlossen. Die Überlassungs- und Servicevereinbarung und die damit im Zusammenhang stehenden Vereinbarungen können von beiden Seiten jederzeit ohne die Einhaltung einer Frist zum Ende eines Kalenderjahres gekündigt werden.
(2) Falls eine Mindestvertragslaufzeit vereinbart wurde, ist die Kündigung frühestens zum Ablauf dieser Mindestvertragslaufzeit möglich.
(3) Eine Kündigung kann nur per Brief, Fax oder per E-Mail erfolgen.
(4) Die Vereinbarung kann auch außerordentlich gekündigt werden, sofern ein wichtiger Grund vorliegt, der es einer Partei unzumutbar macht am Vertrag festzuhalten und die Kündigungsfrist abzuwarten. Ein solcher Grund liegt insbesondere aber nicht ausschließlich dann vor, wenn der Kunde nicht innerhalb der sich aus der Rechnung ergebenen Zahlungsfrist die Rechnung ausgleicht und die geschuldete Zahlung auch nicht innerhalb einer Nachfrist von zwei Wochen erfolgt.
(5) Im Fall eines Abonnements bzw. Mietvertrages, ist der Kunde verpflichtet, nach Beendigung des Vertrages unverzüglich die Hardware in gesäubertem und einwandfreiem Zustand an die Auftragnehmerin zurückzugeben. Wenn die Hardware von uns gekauft wurde, hat der Kunde die SIM-Karte zurückzugeben.
(6) Die Nutzungszeit endet aufgrund einer Kündigung eines Abonnements bzw. Mietvertrages mit dem Ausbau bzw. der Rückgabe der Hardware und im Falle des Kaufs eines Telematik-Geräts mit der Rückgabe der SIM-Karte, frühestens jedoch zum Ende der vereinbarten Vertragszeit. Durch den Zeitaufwand für Instandsetzungs-, Wartungs- und Pflegearbeiten, die durch die Auftragnehmerin ausgeführt werden, wird die vereinbarte Nutzungszeit nicht berührt. Dies gilt auch für den Zeitaufwand für notwendige Reparaturen.
(7) Die Daten des Auftraggebers werden nach der Beendigung des Vertrages für ein Jahr gespeichert, für den Fall, dass der Kunde einen erneuten Zugriff auf seine Daten wünscht oder innerhalb dieses Jahres ein neuer Vertrag geschlossen wird. Nach Ablauf des Jahres werden die Daten des Kunden von den Datenträgern gelöscht, soweit der Auftragnehmer nicht durch das Recht der EU oder des Mitgliedsstaates, in dem er seinen Sitz hat, zur weiteren Speicherung verpflichtet ist. Der Kunde kann auch eine frühere Löschung verlangen.
(8) Der Kunde kann die entgeltliche Verlängerung der Datenspeicherung verlangen, sofern bestimmte Aufzeichnungen für ihn weiterhin von Interesse sind.

§ 3 Vergütung und Zahlungsbedingungen

(1) Die Servicepauschale beträgt monatlich EUR 14,95, wenn nichts anderes vereinbart ist.
(2) Für das Roaming innerhalb Europas gemäß der Länderliste wird ungeachtet des Datenvolumens ebenfalls eine Pauschale angeboten. Sollte das Fahrzeug außerhalb Europas geortet werden, fallen pauschale Tagessätze an.
(3) Wird der Rechnung nicht innerhalb von 30 Tagen ab Zustellung der Rechnung widersprochen, gilt die Forderung der Auftragnehmerin als unstreitig. Der Widerspruch ist zu begründen und bedarf zu seiner Wirksamkeit der Textform. Ein etwaiger begründeter Widerspruch gegenüber einzelnen Rechnungsposten entbindet nicht von der Pflicht zur termingerechten Zahlung der unstreitigen Rechnungspositionen.

§ 4 Fälligkeit, Zahlung und Verzug

(1) Die Servicepauschale wird mit dem ersten Tag eines Kalenderjahres fällig. Die Abbuchungen und Zahlungen erfolgen jeweils im Voraus für 12 Monate.
(2) Sollte die Nutzungszeit zu Beginn der Vertragslaufzeit kürzer als ein Jahr sein, wird die Servicepauschale für das laufende Kalenderjahr nach Monaten berechnet beginnend mit dem auf den Nutzungsbeginn folgenden Monat. Dieser Betrag wird am ersten Tag des auf den Nutzungsbeginn folgenden Monats fällig. Ab dem zweiten Jahr richtet sich die Zahlung nach Absatz 1.
(3) Ist der Vertragspartner mit einer Zahlung im Verzuge oder hat eine vereinbarte Rate bei Fälligkeit nicht bezahlt oder die Zahlungen eingestellt oder liegen Tatsachen vor, die einer Zahlungseinstellung gleich zu erachten sind, so werden alle noch offenstehenden Forderungen sofort fällig. Das Online-Portal wird in diesem Fall kostenpflichtig geschlossen und erst wieder zur Nutzung zur Verfügung gestellt, wenn sämtliche Ansprüche der Auftragnehmerin ausgeglichen wurden.
(4) Sollten Einziehungen rückgebucht oder Rechnungen nicht bezahlt werden, sind wir berechtigt, unsere Leistungen sofort ohne Mahnung einzustellen, sofern es sich bei dem Kunden nicht um einen Verbraucher handelt, insbesondere den Datentransfer zu unterbinden, das Service-Portal zu schließen und die SIM-Karten zu deaktivieren.
(5) Die SIM-Karte kann durch uns nach einer Karenzzeit von höchstens 30 Tagen gesperrt werden. Sollte also innerhalb dieser Nachfrist von 30 Tagen kein Zahlungsausgleich erfolgt sein, wird mit dem Sperren der SIM-Karte auch der Datentransfer unterbrochen. Dem Kunden stehen dann auch nach dem Zahlungsausgleich für den entsprechenden Zeitraum keine Daten, Aufzeichnungen und Auswertungen zur Verfügung.
(6) Sollte der Kunde nach dem Ausgleich der Forderung eine erneute Aktivierung wünschen, wird für die Freischaltung des Online-Portals eine Aufwandspauschale in Höhe von EUR 25,00 erhoben.
(7) Sollte auch die SIM-Karte deaktiviert worden sein, werden für die Aktivierung der SIM-Karte beim Mobilfunkbetreiber weitere EUR 20,00 fällig.
(8) Sollte die Aktivierung nicht mehr möglich sein, kann die SIM-Karte erneuert werden. Der Kunde hat dafür auf seine Kosten das GPS-Gerät einzusenden. Es wird die Aufwandspauschale in Höhe von EUR 24,50 zzgl. EUR 6,50 für die Rücksendung (national) berechnet. Bei internationalen Sendungen können die Versandkosten höher sein.

§ 5 Haftung

(1) Für unmittelbare Schäden, Folgeschäden oder entgangenen Gewinn durch technische Probleme und Störungen innerhalb des Internets, die nicht in unserem Einflussbereich liegen, übernimmt die Auftragnehmerin keine Haftung.
(2) Die Auftragnehmerin haftet auch nicht für die regionale, zeitliche und qualitative Verfügbarkeit des GSM-Mobilfunknetzes sowie die Signalversorgung durch das GPS-Satellitensystem. Soweit Drittanbieter Teilleistungen erbringen, gelten deren AGB, auf die hier Bezug genommen wird, wie Telekom Deutschland GmbH, Vodafone GmbH, Telefónica Germany GmbH & Co. OHG.
(3) Bei einem Mietvertrag bzw. Abonnement haftet der Kunde für die genutzte Hardware. Sollte es ihm aus irgendwelchen Gründen, auch wenn er diese nicht zu vertreten hat, sowie in Fällen höherer Gewalt, unmöglich sein, die Hardware zurückzugeben, so hat er Ersatz zu leisten, und zwar von Höhe der jeweils aktuellen Preise der Auftragnehmerin. Bis zum Einbau der Ersatzleistung wird das vereinbarte Nutzungsentgelt in Rechnung gestellt.
(4) Sollte mit der Telematik-Unit oder anderweitig auch die SIM-Karte abhandenkommen, wird diese deaktiviert und es wird eine Aufwandspauschale in Höhe von EUR 20,00 in Rechnung gestellt. Im Rahmen des Vertrages wird das Telematik-Gerät für die weitere Laufzeit durch ein anderes kostenpflichtig ersetzt.
(5) Im Falle vertragsgemäßer Instandsetzungs-, Wartungs- Pflege- oder Reparaturarbeiten sind Minderungsansprüche ausgeschlossen. Gleiches gilt für Ausfälle, die die nexxMedia GmbH nicht zu vertreten hat, z.B. aufgrund von Störungen im Mobilfunknetz oder infolge von Wartungsarbeiten oder Störungen im Rechenzentrum.
(6) Im Übrigen gelten die Allgemeinen Haftungsbeschränkungen aus § 8 AGB.

§ 6 Online-Portal

(1) Das Online-Portal wird mit einer technischen Verfügbarkeit von 97% im Jahresmittel bereitgestellt. Wartungs-, Installations-, Umbauzeiten, unvermeidbare Unterbrechungen aufgrund von Änderungswünschen des Kunden, sind von der Verfügbarkeit ausgeschlossen.
(2) Die Auftragnehmerin führt in unregelmäßigen Abständen eine automatische Aktualisierung der Firmware der von uns zur Verfügung gestellten Hardware durch. Die Updates dienen u. a. dazu, die Service-Qualität, sowie die optimale Funktionalität sicherzustellen. Der Kunde erklärt sich mit der Durchführung dieser Updates einverstanden. Dem Kunden ist bekannt, dass die Funktionalität der Hardware während der Dauer des Firmware-Updates kurzfristig eingeschränkt sein kann.
(3) Der Kunde ist damit einverstanden, dass wir unsere vertraglichen Leistungen vorübergehend ganz oder teilweise einstellen, soweit dies für einen ordnungsgemäßen oder verbesserten Online-Betrieb erforderlich ist. Dauert eine solche Unterbrechung länger als 24 Stunden, ist der Kunde zu einer entsprechenden Minderung der monatlichen Servicepauschale berechtigt.
(4) Bei Störungen im Bereich der Hardware, die einen Ausfall zur Folge haben, bemühen wir uns, diese Beeinträchtigung schnellstmöglich zu beheben.
(5) Sollte ein Austausch der Hardware erforderlich sein, wird dies dem Kunden unverzüglich mitgeteilt. Bei Mobilfunk-Störungen, Qualitätsproblemen bei der Datenübertragung oder eingeschränktem GPS-Empfang sollte zunächst die Beseitigung dieser Einflüsse abgewartet werden. Bei einer fehlerhaften Verkabelung seitens des Kunden sollte zunächst der Anschluss überprüft werden.
(6) Die Daten aus der Datenkommunikation werden für 6 Monate auf dem Server der Auftragnehmerin gespeichert. Eine längere Speicherzeit kann vereinbart werden.
(7) Der Kunde verpflichtet sich, die selbständige Sicherung seiner Daten durchzuführen. Sofern der Kunde eine frühere Löschung der Daten durchführen möchte, wird er dies der Auftragnehmerin rechtzeitig in Textform mitteilen. Nach Ablauf der vereinbarten Frist werden die Daten unwiderruflich gelöscht.

III. Nutzungsvereinbarung

Die folgenden Regelungen gelten für die Nutzung von kostenpflichtigen Zusatzfunktionen unserer Online-Plattform nexxTrack (https://nexxtrack.de).

§ 1 Leistungsumfang

(1) Der Kunde erhält einen Zugangscode, mit dem er im Online-Portal die Toolbox freischalten kann. Er kann mit dem Online-Tourenplaner eine Reiseroute am PC auf einer digitalen Karte erstellen und abspeichern. Des Weiteren hat der Kunde die Möglichkeit, ein Reisejournal bestehend aus der Reiseroute sowie Fotos und Videos auf nexxTrack zu veröffentlichen und sich mit anderen Nutzern auszutauschen. Wenn der Kunde ein Telematik-Gerät von uns nutzt, kann er getrackte Routen live veröffentlichen. Es können digitale Inhalte mit einer Gesamtgröße von bis zu 5 GB pro Kunde abgespeichert werden. Für EUR 4,95 können weitere 10 GB Speicherplatz erworben werden.
(2) Für die Registrierung auf nexxTrack müssen die Nutzungsbedingungen akzeptiert werden, die neben diesen allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten.
(3) Zusätzlich kann eine Lizenz für die App nexxTour&Navi für EUR 79,95 bzw. für die App nexxTour&Track für EUR 119,95 erworben werden. Mit nexxTour&Navi können die mit dem Tourenplaner geplanten Routen navigiert werden.
(4) Auf Anfrage kann ein Bluetooth /BLE Alarm-System im Fahrzeug installiert und Lizenzen für die App nexxTour&Alarm für jeweils EUR 159,95 erworben werden. Über die App nexxTour&Alarm werden stille Alarme auf das Smartphone übermittelt. Die Installation ist abhängig vom Fahrzeugtyp.

§ 3 Dauer des Vertrages / Kündigung / Rückgabe / Löschung der Daten

(1) Soweit vertraglich nichts anderes vereinbart wurde, wird der Vertrag auf unbefristete Zeit abgeschlossen. Der Vertrag kann von beiden Seiten jederzeit ohne die Einhaltung einer Frist zum Ende eines Kalenderjahres gekündigt werden.
(2) Falls eine Mindestvertragslaufzeit vereinbart wurde, ist die Kündigung frühestens zum Ablauf dieser Mindestvertragslaufzeit möglich.
(3) Eine Kündigung kann nur per Brief, Fax oder per E-Mail erfolgen.
(4) Die Vereinbarung kann auch außerordentlich gekündigt werden, sofern ein wichtiger Grund vorliegt, der es einer Partei unzumutbar macht am Vertrag festzuhalten. Ein solcher Grund liegt insbesondere aber nicht ausschließlich dann vor, wenn der Kunde nicht innerhalb der sich aus der Rechnung ergebenen Zahlungsfrist die Rechnung ausgleicht und die geschuldete Zahlung auch nicht innerhalb einer Nachfrist von zwei Wochen erfolgt.
(5) Die Daten des Auftraggebers werden nach der Beendigung des Vertrages für ein Jahr gespeichert, für den Fall, dass der Kunde einen erneuten Zugriff auf seine Daten wünscht oder innerhalb dieses Jahres ein neuer Vertrag geschlossen und der Zugang zum Online-Portal wieder aktiviert wird. Nach Ablauf des Jahres werden die Daten des Kunden von den Datenträgern gelöscht, soweit der Auftragnehmer nicht durch das Recht der EU oder des Mitgliedsstaates, in dem er seinen Sitz hat, zur weiteren Speicherung verpflichtet ist. Der Kunde kann auch eine frühere Löschung verlangen oder seine Daten vor der Beendigung des Vertrages manuell löschen.
(6) Der Kunde kann die entgeltliche Verlängerung der Datenspeicherung verlangen, sofern bestimmte Aufzeichnungen für ihn weiterhin von Interesse sind.

§ 4 Nutzungsentgelt

(1) Das Nutzungsentgelt für die nexxTrack Toolbox beträgt EUR 19,80 pro Jahr.
(2) Alternativ kann eine monatliche Zahlung vereinbart werden, die immer mit Beginn eines Monats in Rechnung gestellt wird. In diesem Fall beträgt das Nutzungsentgelt EUR 3,95 pro Monat.
(3) Wird der Rechnung nicht innerhalb von 30 Tagen ab Zustellung der Rechnung widersprochen, gilt die Forderung der Auftragnehmerin als unstreitig. Der Widerspruch ist zu begründen und bedarf zu seiner Wirksamkeit der Textform. Ein etwaiger begründeter Widerspruch gegenüber einzelnen Rechnungsposten entbindet nicht von der Pflicht zur termingerechten Zahlung der unstreitigen Rechnungspositionen.

§ 5 Fälligkeit, Zahlung

(1) Das Nutzungsentgelt wird mit dem ersten Tag eines Kalenderjahres fällig. Die Abbuchungen und Zahlungen erfolgen jeweils im Voraus für 12 Monate.
(2) Sollte die Nutzungszeit zu Beginn der Vertragslaufzeit kürzer als ein Jahr sein, wird das Nutzungsentgelt für das laufende Kalenderjahr nach Monaten berechnet beginnend mit dem auf den Nutzungsbeginn folgenden Monat. Dieser Betrag wird am ersten Tag des auf den Nutzungsbeginn folgenden Monats fällig. Ab dem zweiten Jahr richtet sich die Zahlung nach Absatz 1.
(3) Die Zahlungen erfolgen per Lastschrift ohne jeden Abzug bei Rechnungserhalt und der gesetzlich vorgeschriebenen Ankündigung. Für Überweisungen bedarf es einer Sondervereinbarung.

IV. Schlussbestimmungen

(1) Erfüllungsort ist der Sitz der Auftragnehmerin. Soweit Leistungen von Dritten erbracht werden, wie das Data-Hosting und die Datenübertragung gelten außerdem die AGB dieser Leistungsanbieter.
(2) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Ist der Kunde Verbraucher und hat seinen Wohnsitz außerhalb der Bundesrepublik Deutschland, sind die aus Sicht des Verbrauchers günstigeren verbraucherschützenden Vorschriften seines Wohnsitzlandes vorrangig.
(3) Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist das für die Auftragnehmerin örtlich zuständige Gericht, sofern der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts, oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen ist. Dasselbe gilt, wenn der Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat oder Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt sind. Die Auftragnehmerin ist darüber hinaus berechtigt, am Sitz des Kunden zu klagen. Ausschließliche Gerichtsstände bleiben unberührt.

Stand: 06.09.2021